Fragen und Antworten


Was ist der Unterschied zwischen einer Sanierung, einer Renovation und einem Umbau?

  • Der Unterschied zwischen Sanierung, Renovation und Umbau liegt hauptsächlich in der Art und dem Umfang der durchgeführten Arbeiten. Hier sind die wesentlichen Unterschiede:
  1. Sanierung:
    • Eine Sanierung bezeichnet in der Regel die Wiederherstellung oder Verbesserung eines Gebäudes oder einer Infrastruktur, die stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Sie wird oft dann durchgeführt, wenn bauliche Schäden oder Veralterungen vorliegen, zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Schimmel oder Verfall.
    • Ziel einer Sanierung ist es, die Substanz des Gebäudes zu erhalten und gleichzeitig moderne Standards zu erfüllen. Dies kann auch den Austausch veralteter Installationen wie Elektrik, Heizung oder Wasserleitungen beinhalten.
    • Beispiel: Das Sanieren eines alten Hauses, um es wieder bewohnbar zu machen, oder die Sanierung von Fassaden und Dach, die durch Witterungseinflüsse beschädigt wurden.
  2. Renovation:
    • Eine Renovation bezieht sich auf die Erneuerung oder modernisierung von Oberflächen und Innenräumen, ohne die grundlegende Struktur des Gebäudes zu verändern. Hierbei geht es darum, das Erscheinungsbild und den Komfort eines Objekts zu verbessern.
    • Bei einer Renovation werden oft optische Verbesserungen vorgenommen, wie das Streichen von Wänden, das Verlegen neuer Böden oder das Erneuern von Türen und Fenstern.
    • Beispiel: Das Streichen von Wänden, das Ersetzen von Bodenbelägen oder das Umgestalten eines Badezimmers.
  3. Umbau:
    • Ein Umbau ist eine größere Umgestaltung eines bestehenden Gebäudes, bei der sowohl die Struktur als auch die Raumaufteilung verändert werden. Dies kann Wände einreißen, neue Wände bauen oder sogar neue Stockwerke hinzuzufügen umfassen.
    • Der Umbau kann dazu dienen, das Gebäude an neue Bedürfnisse oder eine neue Nutzung anzupassen, beispielsweise durch die Umwandlung eines Wohnhauses in ein Bürogebäude oder die Erweiterung eines Hauses.
    • Beispiel: Das Umgestalten eines Dachbodens zu Wohnraum oder das Erweitern eines Hauses durch einen Anbau.

Zusammengefasst:

  • Sanierung: Wiederherstellung der Substanz und Erfüllung moderner Standards.
  • Renovation: Optische und funktionale Erneuerung ohne grundlegende Änderungen an der Struktur.
  • Umbau: Größere strukturelle Änderungen und Umgestaltung von Räumen oder Gebäudeteilen.


Wann ist eine Baueingabe nötig?

In der Schweiz ist eine Baueingabe, wenn Bau- oder Umbauarbeiten durchgeführt werden, die bestimmte rechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen betreffen.

1. Erforderliche Baueingabe bei grösseren Bauvorhaben:

  • Neubauten: Wenn ein völlig neues Gebäude errichtet werden soll, ist immer eine Baueingabe erforderlich.
  • Umbauten: Wenn wesentliche Änderungen an der Struktur eines bestehenden Gebäudes vorgenommen werden, z. B. das Hinzufügen oder Entfernen von Wänden, die Änderung der Fassade oder das Hinzufügen von Stockwerken.
  • Anbauten und Erweiterungen: Wenn ein bestehendes Gebäude durch Erweiterungen oder Anbauten vergrößert wird (z. B. ein zusätzlicher Raum oder ein Wintergarten).
  • Bau von Nebengebäuden: Wenn größere Nebengebäude wie Garagen, Carports oder Schuppen gebaut werden.

2. Erforderliche Baueingabe bei Veränderungen an der Nutzung:

  • Nutzungsänderungen: Wenn sich die Nutzung eines Gebäudes ändert, z. B. von einem Wohngebäude zu einem Geschäftshaus oder von einer Wohnung zu Büros. Auch hier ist in der Regel eine Baueingabe erforderlich, da dies Auswirkungen auf die bauliche und sicherheitstechnische Gestaltung haben kann.
  • Änderung der Gebäudetechnik: Wenn zum Beispiel eine Heizungsanlage oder eine Lüftungsanlage grundlegend geändert oder erweitert wird.

3. Baueingabe bei weniger weitreichenden Arbeiten:

  • Renovationen und kleinere Umbauten: In vielen Fällen sind kleinere Renovationen und Umbauten (z. B. Streichen von Wänden, Erneuerung von Bodenbelägen, Ersetzen von Fenstern) nicht baueingabepflichtig, es sei denn, sie betreffen tragende Teile des Gebäudes oder ändern die Nutzung erheblich.
  • Kleine Nebengebäude: In manchen Gemeinden sind kleinere, unter einer bestimmten Größe liegende Nebengebäude (z. B. Gartenschuppen) oder Zäune unter einer bestimmten Höhe von der Baueingabe ausgenommen.

5. Vorabklärung und Genehmigungspflicht:

  • Vorabklärung bei der Gemeinde: Es empfiehlt sich, vor größeren Bauvorhaben die zuständige Gemeinde oder Bauabteilung zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden. Viele Gemeinden bieten eine Vorabklärung an, um herauszufinden, ob eine Baueingabe notwendig ist.

Fazit:

Eine Baueingabe ist immer dann notwendig, wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, die die Struktur, Nutzung oder Sicherheit eines Gebäudes betreffen. Der genaue Umfang hängt von den jeweiligen kantonalen und lokalen Bauvorschriften ab.


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